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	<title>ARGE Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
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	<title>ARGE Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>ARGE Kiel zu bezahlbarem Bauen: Wohnraum für weniger als 2.000 Euro pro Quadratmeter ist möglich</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Mar 2019 21:49:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gebäude/Umfeld]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Kaum ein anderes Thema wird derzeit heftiger debattiert als der Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Schon lange sind Wohnungsmangel und explodierende Preise nicht mehr nur ein Thema für die Metropolregionen. Dabei lässt sich die Frage, ob in Deutschland überhaupt noch preiswert gebaut werden kann, mit einem schlichten „Ja, natürlich!“ beantworten. Zumindest wenn man die Bauweise betrachtet. [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Kaum ein anderes Thema wird derzeit heftiger debattiert als der Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Schon lange sind Wohnungsmangel und explodierende Preise nicht mehr nur ein Thema für die Metropolregionen. Dabei lässt sich die Frage, ob in Deutschland überhaupt noch preiswert gebaut werden kann, mit einem schlichten „Ja, natürlich!“ beantworten. Zumindest wenn man die Bauweise betrachtet.</p>
<p>In jeder deutschen Metropole ist es möglich, für weniger als 2.000 Euro pro Quadratmeter zu bauen, sofern man Gebäude aus Mauerwerk errichtet. Eine bundesweite Untersuchung der unabhängigen Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen ARGE Kiel im Auftrag der Bundesländer belegt dies eindrücklich. Gegenüber konkurrierenden Bauweisen wie Holz und Stahlbeton sind im Median Kostenvorteile von bis zu 17 Prozent möglich. Der Kostenvergleich von Außenwandkonstruktionen bei Mehrfamilienhäusern ergab für das Mauerwerk im Median 362 Euro, 409 Euro für Stahlbeton und 427 Euro für Holz, jeweils pro Quadratmeter.</p>
<h5>Klassische Vergabe &#8211; keine Generalunternehmer</h5>
<p>Diese Kostenvorteile führt Dietmar Walberg, Geschäftsführer der ARGE Kiel, nicht nur auf die einfache und schnelle Verarbeitbarkeit von Mauerwerk zurück. „90 Prozent der untersuchten Wohngebäude wurden in Mauerwerksbauweise ausgeführt. Auffallend war, dass es in keinem Fall einen Generalunternehmer gegeben hat, die klassische Vergabe an die einzelnen Gewerke wirkt kostendämpfend.“ </p>
<p>„Für das Mauerwerk sprechen aber nicht nur Kostenvorteile, sondern bauphysikalische Eigenschaften wie Statik, Schall- und Brandschutz, die Leichtbauweisen in dieser Kombination so nicht bieten können“, sagt Dr. Hannes Zapf, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau e. V. (DGfM). Hinzu komme die im Zuge des Klimawandels wichtiger werdende thermische Speicherfähigkeit von Massivbaustoffen, deren Fehlen Leichtbauweisen mit Hilfe teurer Haustechnik kompensieren müssen.</p>
<h5>Faire Rahmenbedingungen im Wettbewerb durch die Politik</h5>
<p>Der Vorsitzende der DGfM kritisiert in diesem Zusammenhang die einseitige politische Parteinahme für die Holzbauweise in Baden-Württemberg. „Politik hat die Aufgabe, faire Rahmenbedingungen im Wettbewerb zu setzen&#8230;</p>
<p><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2019/03/Gebu-arge-kiel.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a></p>
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		<title>Neues Bauvertragsrecht! Dr. Birgit Franz, Baurechtsexpertin, erläutert „10-Punkte-Plan zum‚ perfekten‘ Bauvertrag“ der ARGE</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Feb 2018 16:03:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen]]></category>
		<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[ARGE]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Seit dem 1. Januar gilt das neue Bauvertragsrecht, das erstmals auf die Besonderheiten des Bauens eingeht. Vor diesem Hintergrund aktualisiert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein ihren 10-Punkte-Plan zum „perfekten“ Bauvertrag. Ziel des Leitfadens ist es, die typischen bauvertraglichen Risiken zu minimieren und allen Baubeteiligten einen möglichst störungsfreien Bauablauf zu ermöglichen. „Den [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Seit dem 1. Januar gilt das neue Bauvertragsrecht, das erstmals auf die Besonderheiten des Bauens eingeht. Vor diesem Hintergrund aktualisiert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein ihren 10-Punkte-Plan zum „perfekten“ Bauvertrag. Ziel des Leitfadens ist es, die typischen bauvertraglichen Risiken zu minimieren und allen Baubeteiligten einen möglichst störungsfreien Bauablauf zu ermöglichen. „Den perfekten Bauvertrag gibt es zwar nicht wirklich, denn dafür sind Bauprojekte einfach zu komplex“, sagt Rechtsanwältin Dr. Birgit Franz, „aber mit unseren 10 Punkten können die Parteien dem Ideal schon recht nahe kommen“. Die stellvertretende Vorsitzende der ARGE Baurecht macht vor allem bei den Punkten „Leistungsbeschreibung“ und „Vertragspartner“ entscheidende Unterschiede im Vergleich zum vorher geltenden Bauvertragsrecht aus.</p>
<h5>Präzise Leistungsbeschreibung bleibt wichtig</h5>
<p>„Die Beschreibung der zu erbringenden Bauleistungen ist und bleibt das Kernstück des Bauvertrags“, unterstreicht Franz. Sie kann detailliert oder funktional erfolgen. Bei einer detaillierten Beschreibung sind alle beschriebenen Leistungen vom Unternehmer zu erfüllen – allerdings nur diese. Alle nicht genannten, jedoch zur Fertigstellung notwendigen Leistungen werden gesondert ausgeführt und abgerechnet. Auch Baunebenleistungen wie etwa die Absicherung der Baustelle oder der Anschluss an die Wasserversorgung gehören dazu. „Was die detaillierte Leistungsbeschreibung nicht beinhaltet, kostet im Nachhinein extra“, betont Franz. „Oftmals müssen im Bauablauf Leistungen erbracht werden, die weder beschrieben noch kalkuliert waren. Diese so genannten Nachtragsleistungen treiben Bauzeit und Kosten in die Höhe.“ Eine Besonderheit gilt für den Verbraucherbauvertrag. Dort ist der Unternehmer gesetzlich verpflichtet, dem Verbraucher vorvertraglich eine Baubeschreibung zur Verfügung zu stellen. Zweifel bei der Auslegung des Vertrags bezüglich des vom Unternehmer geschuldeten Leistungsinhalts gehen hier grundsätzlich zu Lasten des Unternehmens. „Ein klarer Vorteil für Verbraucher“, hebt Franz hervor.</p>
<h5>Novum Anordnungsrecht</h5>
<p>Ein absolutes Novum im neuen Bauvertragsrecht ist das einseitige Anordnungsrecht des Bestellers. Bauherren können während der Bauphase Änderungswünsche äußern, etwa ein geändertes Fundament, die Entsorgung belasteten Bodenaushubs oder auch ein weiteres Fenster. „Finden die Parteien innerhalb von 30 Tagen keine Einigung, kann der Auftraggeber die Änderungen anordnen,“ erläutert die Fachanwältin. Davon ausgenommen sind nur Leistungen, die zur Erreichung des Werkerfolgs nicht notwendig und darüber hinaus dem Bauunternehmer nicht zumutbar sind. „Mit einer qualifizierten, abgeschlossenen Planung und einem auf dieser Grundlage erstellten vollständigen und präzisen Leistungsverzeichnis, lässt sich“, so Franz, „das Risiko der Leistungsänderungen minimieren“.</p>
<p><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2018/02/BaBe-Arge-Baurecht.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF lesen</a></p>
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		<title>Vorsicht! Investoren prüfen erst Urheberrecht des Architekten, rät die ARGE Baurecht</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/vorsicht-investoren-pruefen-erst-urheberrecht-des-architekten-raet-die-arge-baurecht/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=vorsicht-investoren-pruefen-erst-urheberrecht-des-architekten-raet-die-arge-baurecht</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Dec 2012 14:16:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gebäude/Umfeld]]></category>
		<category><![CDATA[AG51]]></category>
		<category><![CDATA[Architekten]]></category>
		<category><![CDATA[ARGE]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Kluge Investoren wägen vor dem Kauf einer Immobilie sorgfältig ab, ob sich das Investment für sie rechnet. Dabei beziehen sie nötige Sanierungsmaßnahmen und wünschenswerte Umbauten mit in ihre Kalkulation ein. Was manche dabei vergessen ist das Urheberrecht, so die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). zum Artikel als PDF</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Kluge Investoren wägen vor dem Kauf einer Immobilie sorgfältig ab, ob sich das Investment für sie rechnet. Dabei beziehen sie nötige Sanierungsmaßnahmen und wünschenswerte Umbauten mit in ihre Kalkulation ein. Was manche dabei vergessen ist das Urheberrecht, so die <a href="http://www.arge-baurecht.com/" target="_blank" title="Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht">Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht</a> (ARGE Baurecht) im <a href="http://anwaltverein.de/" target="_blank" title="Deutschen Anwaltverein">Deutschen Anwaltverein</a> (DAV).  <span id="more-17049"></span>  </p>
<p> <a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2012/12/Investoren-pruefen-Urheberrecht-Architekten--ARGE-Baurecht.pdf" alt="Investoren-pruefen-Urheberrecht-Architekten--ARGE-Baurecht.pdf">zum Artikel als PDF</a></p>
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