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	<title>AG167 Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
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	<title>AG167 Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>Liebe Leserin, lieber Leser! Die Ladestation jetzt, oder wann? Entscheidungen, datenbasiert oder aus dem Bauch? Azubi in der Wowi, natürlich jetzt….</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Aug 2022 20:13:41 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[AG167]]></category>
		<category><![CDATA[Editorial]]></category>
		<category><![CDATA[Gerd Warda]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Viele Entscheidungen haben wir bisher „mit dem Bauch“ entschieden. Manchmal wurde es teuer, manchmal hatten wir Glück. Wenn es um Material oder Bauteile bei Instandhaltungs- und Modernisierungsplanung geht, sollten wir uns nicht auf unser Glück verlassen. Hier ist vertiefendes Entscheiderwissen absolut wichtig und zahlt sich immer aus. Leicht gesagt. Wie kommen wir an dieses Wissen? [&#8230;]</p>
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<p>Viele Entscheidungen haben wir bisher „mit dem Bauch“ entschieden. Manchmal wurde es teuer, manchmal hatten wir Glück. Wenn es um Material oder Bauteile bei Instandhaltungs- und Modernisierungsplanung geht, sollten wir uns nicht auf unser Glück verlassen. Hier ist vertiefendes Entscheiderwissen absolut wichtig und zahlt sich immer aus. Leicht gesagt. Wie kommen wir an dieses Wissen? Analog ist es recht schwierig und zeitaufwendig. Digital ist die Lösung. Zum Beispiel melden Sensoren aus sensiblen Bereichen im Bad stetige Feuchtigkeit und schon kann der Mensch gezielt aktiv werden.</p>



<p>Wir können es auch „Analyse, Reporting und Repairing“ nennen. Anwendungsgebiete gibt es viele in zu bewirtschaftenden Gebäuden. Aber lesen Sie selbst. Alf Tomalla von Aareon erklärt in seinem Artikel: Besser planen, strategisch entscheiden &#8211; Die Chancen von Big Data mithilfe von künstlicher Intelligenz und Business Intelligence nutzen, wie digitale Helfer datenbasierte Entscheidungen erst möglich und damit auch sicherer machen. <strong>Ab Seite 25 </strong></p>



<p>Ladestation jetzt oder später und warum überhaupt? Müssen für die Mehrfamilienhäuser extra Leitungen gelegt werden? Fragen, die bei der Neubau- oder Modernisierungsplanung beantwortet werden müssen. Julien Oehler stellt in seinem Beitrag „Ökostrom für die Ladestation aus der Tiefgarage, Wer plant? Wer rechnet mit den Mietern ab?“, die Lösung vor. Lesen Sie<strong> ab Seite 15</strong> </p>



<p>Land auf, Land ab wird über Nachwuchsmangel geklagt, auch in der Immobilien- und Wohnungswirtschaft. Dabei sind die Karrierechancen in dieser Branche besonders gut, die Tätigkeit extrem vielseitig und krisensicher. Egal ob in Flensburg, Dresden, Kempten, auf Rügen, Essen oder Düsseldorf. Wir von Wohnungswirtschaft heute haben Arda Yildiz von der LEG gebeten seinen Ausbildungsweg zu beschreiben. Lesen mehr <strong>ab Seite 32</strong></p>



<p><strong>August 2022, eine „Sommer-Ausgabe“ mit spannenden neuen Inhalten. <br></strong>klicken Sie mal rein! <br>Ihr Gerd Warda</p>



<div class="wp-block-file"><a id="wp-block-file--media-cbc87aa3-9983-4695-94a6-d98d6d3afc62" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/08/Editorial-AG167.pdf">zum Editorial als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/08/Editorial-AG167.pdf" class="wp-block-file__button wp-element-button" download aria-describedby="wp-block-file--media-cbc87aa3-9983-4695-94a6-d98d6d3afc62">Herunterladen</a></div>
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		<title>Aareon Vorstandschef Harry Thomsen: „Im Kern unseres Geschäfts stehen die Menschen: unsere Kunden und unsere Mitarbeitenden.“</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Aug 2022 20:06:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[Aareon]]></category>
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		<category><![CDATA[Interview]]></category>
		<category><![CDATA[Personalentwicklung]]></category>
		<category><![CDATA[Personalien]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Dass die Menschen bei Aareon im Mittelpunkt stehen, unterstreicht unter anderem das neu geschaffene Vorstandsressort des Chief People Officer mit Verantwortung für die Mitarbeitenden. Aber auch ansonsten tut sich einiges bei Aareon. Harry Thomsen, seit dem 1. April 2022 neuer Vorstandsvorsitzender der Aareon AG, erläutert im Gespräch mit Wohnungswirtschaft heute die neuesten Entwicklungen. Aareon steht [&#8230;]</p>
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<p>Dass die Menschen bei Aareon im Mittelpunkt stehen, unterstreicht unter anderem das neu geschaffene Vorstandsressort des Chief People Officer mit Verantwortung für die Mitarbeitenden. Aber auch ansonsten tut sich einiges bei Aareon. Harry Thomsen, seit dem 1. April 2022 neuer Vorstandsvorsitzender der Aareon AG, erläutert im Gespräch mit Wohnungswirtschaft heute die neuesten Entwicklungen.</p>



<h2>Aareon steht heute für über 2.000 Mitarbeitende, die für mehr als 7.000 Kunden in 9 Ländern arbeiten. Wo geht die Reise hin?</h2>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Stellen wir uns erst mal die Frage: Wo kommen wir her? Unsere Ursprünge liegen insbesondere in der Wohnungswirtschaft. Dies ist auch in allen Ländern, in denen Aareon heute vertreten ist, ein wesentlicher Schwerpunkt. </p><p>Zudem bieten wir Lösungen für die gewerbliche Immobilienwirtschaft an, wie zum Beispiel in Deutschland, Österreich und in der Schweiz die ERP-Software Aareon RELion. Mit unserem Angebotsportfolio Aareon Smart World, in dem ERP-Software mit integrierten digitalen Lösungen Ende-zu-Ende-Prozesse realisiert, wollen wir weiter organisch wachsen. Neben diesem organischen Wachstum basiert unsere Wachstumsstrategie auf anorganischem Wachstum – sprich über Akquisitionen.</p><cite>Harry Thomsen</cite></blockquote>



<h2><strong>Auf welche Weise soll das geschehen? </strong></h2>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Grundsätzlich liegen unser Fokus und Anspruch hinsichtlich unserer organischen Weiterentwicklung auf entsprechendem Software-as-a-Service-Wachstum im ERP-Bestands- und Neukunden- Umfeld. Hier ist sicherlich der Umstieg auf die neue Generation unseres führenden ERP-Systems Aareon Wodis Yuneo, wo wir uns mitten im Roll-out befinden, ein wichtiger Faktor für unsere Kunden. Die konsequent kundenzentrierte Entwicklung und Bereitstellung als Software-as-a-Service-Lösung, die unter anderem höchsten Datenschutz und letztendlich kontinuierliche Innovationssicherheit bietet, ermöglicht unseren Kunden somit auch den Fokus auf ihr Kerngeschäft. </p><p>Neben dem ERP-SaaS-Wachstum spielen im organischen Bereich unsere digitalen Lösungen in Märkten, in denen wir heute mit unseren Kernprodukten schon vertreten sind, eine zentrale Rolle. Mit den integrierten digitalen Lösungen der Aareon Smart World können wir hier eine höhere Durchdringung am Markt erreichen. Die Kunden ergänzen ihre ERP-Software um weitere digitale Lösungen entsprechend ihrer Unternehmensstrategie und bauen so ihr eigenes digitales Ökosystem auf. Im Ergebnis führt das zu einem höheren Umsatz, aber vor allem mit der Digitalisierung gesamter Prozessketten zu weiteren Mehrwerten bei unseren Kunden. </p><p>Beim anorganischen Wachstum schauen wir, welche Lösungen zu unserem Portfolio passen. Dadurch profitieren Kunden unserer akquirierten Unternehmen von einem größeren Produktportfolio und unseren Bestandskunden können weitere dedizierte Lösungen entsprechend aktuellen Kunden- und Marktanforderungen zur Verfügung gestellt werden. Generell erschließen wir uns natürlich ergänzend auch neue Marktsegmente – wie im vergangenen Jahr den Markt der kleineren und mittleren Wohnungsunternehmen im Vereinigten Königreich. </p><p>Bei unserem Wachstum haben wir darüber hinaus die zunehmenden Herausforderungen der Branche im Blick. Ich denke da nur an den Klimawandel, das Bauen mit neuen Materialien, Nachhaltigkeit, Energieeffizienz, Bezahlbarkeit und vieles mehr. Alles Themen, die sich mit neuen zusätzlichen digitalen Lösungen leichter meistern lassen. So versetzen wir auch unsere Bestandskunden in die Lage, Nutzen und Wertschöpfung aus den gesammelten Daten zu ziehen, wie zum Beispiel mit dem „datenbasierten Instandhaltungsmanagement”. Letztlich wollen wir unsere Kunden so bei ihrem strategischen Immobilienmanagement unterstützen.</p><cite>Harry Thomsen</cite></blockquote>



<h2>Das hört sich nach gezieltem Wachstum an … deshalb zwei neue Positionen im Vorstand, People und Markt, sowie Veränderungen bei der Geschäftsführung der Aareon Deutschland GmbH?</h2>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Genau, beim Chief People Officer handelt es sich um ein neues Vorstandsressort. Das Ressort Markt gab es bereits zuvor. Wir sind ein „People Business“, im Kern unseres Geschäfts stehen die Menschen – unsere Kunden und unsere Mitarbeitenden. Die Gewinnung von Nachwuchskräften, die wir im Zuge unseres Wachstums benötigen, und die Entwicklung unserer Mitarbeitenden haben oberste Priorität und sind nun Vorstandsaufgabe&#8230;</p><cite>Harry Thomsen</cite></blockquote>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/08/wowi-ag-167-aareon-harry-thomsen.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/08/wowi-ag-167-aareon-harry-thomsen.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Mieterhöhungserklärung nach § 559b Abs. 1 &#8211; BGB erfordert keine Aufteilung der Modernisierungskosten nach Gewerken</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/mieterhoehungserklaerung-nach-%c2%a7-559b-abs-1-bgb-erfordert-keine-aufteilung-der-modernisierungskosten-nach-gewerken/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=mieterhoehungserklaerung-nach-%25c2%25a7-559b-abs-1-bgb-erfordert-keine-aufteilung-der-modernisierungskosten-nach-gewerken</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Aug 2022 19:55:13 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der Bundesgerichtshof hat sich mit den formellen Anforderungen an Mieterhöhungsklärungen nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen befasst. Es handelt sich um drei von einer Vielzahl beim VIII. Zivilsenat anhängiger Verfahren, mit denen Mieter verschiedener Wohnungen in Bremen gegen Mieterhöhungen der beklagten Vermieterin vorgehen. Urteile vom 20. Juli 2022 – VIII ZR 337/21, VIII ZR 339/21 und [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Der Bundesgerichtshof hat sich mit den formellen Anforderungen an Mieterhöhungsklärungen nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen befasst. Es handelt sich um drei von einer Vielzahl beim VIII. Zivilsenat anhängiger Verfahren, mit denen Mieter verschiedener Wohnungen in Bremen gegen Mieterhöhungen der beklagten Vermieterin vorgehen. Urteile vom 20. Juli 2022 – VIII ZR 337/21, VIII ZR 339/21 und VIII ZR 361/21</p>



<h2>Sachverhalt: </h2>



<p>In sämtlichen Verfahren sind die Kläger jeweils Mieter von Wohnungen der Beklagten in Bremen. Diese erhöhte infolge von Modernisierungen der betreffenden Wohnungen sowie der Gebäude, in denen sich die Wohnungen befinden, die monatlich zu zahlende Grundmiete. </p>



<p><strong>Den Mieterhöhungsschreiben war jeweils eine als „Kostenzusammenstellung und Berechnung der Mieterhöhung“ bezeichnete Anlage beigefügt. </strong>Diese enthielt unter anderem Angaben zu den einzelnen Modernisierungsmaßnahmen, die hierfür jeweils angefallenen Gesamtkosten, den jeweils nach Abzug der Instandhaltungskosten verbleibenden umlagefähigen Modernisierungskostenanteil sowie die sich daraus ergebende Berechnung der jeweiligen Mieterhöhung. </p>



<p>Die Kläger halten die Mieterhöhungserklärungen bereits aus formellen Gründen für unwirksam. Sie begehren mit ihren Klagen die Feststellung, dass der Beklagten ein Anspruch auf Zahlung der erhöhten Miete nicht zustehe, und zum Teil zusätzlich die Rückzahlung ihrer Ansicht nach überzahlter Mieten.</p>



<h2>Bisheriger Prozessverlauf: </h2>



<p>Das Berufungsgericht hat in allen drei Verfahren die Mieterhöhungserklärungen bereits aus formellen Gründen für unwirksam erachtet und den Klagen jeweils stattgegeben. Jedenfalls bei umfassenden und kostenträchtigen Modernisierungsmaßnahmen beziehungsweise solchen, die außerhalb der Wohnung des Mieters vorgenommen würden oder mehrere Gebäude umfassten, sei zur Erfüllung der formellen Anforderungen des § 559b Abs. 1 Satz 2 BGB eine weitere Untergliederung der betreffenden Kostenpositionen erforderlich. </p>



<p>Das könnte etwa durch eine Aufschlüsselung nach verschiedenen Gewerken, „konkreten Arbeitsabschnitten“ oder „greifbaren Einzelarbeiten“ erfolgen. Nur auf diese Weise könne der Mieter den Kostenansatz des Vermieters auf seine Plausibilität und Berechtigung im Hinblick auf etwa in ihm enthaltene, nicht umlagefähige Instandhaltungskosten (§ 559 Abs. 2 BGB) überprüfen. Mit den vom Berufungsgericht jeweils zugelassenen Revisionen verfolgt die Beklagte ihr Klageabweisungsbegehren weiter.</p>



<h2>Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs: </h2>



<p>Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass es zur Erfüllung der formellen Anforderungen des § 559b Abs. 1 Satz 2 BGB ausreichend ist, wenn ein Vermieter die <strong>für eine bestimmte Modernisierungsmaßnahme angefallenen Kosten als Gesamtsumme ausweist </strong>und einen seiner Meinung nach in den Gesamtkosten enthaltenen Instandsetzungsteil durch die Angabe einer Quote oder eines bezifferten Betrags kenntlich macht. </p>



<p><strong>Eine Aufschlüsselung der für eine bestimmte Modernisierungsmaßnahme entstandenen Gesamtkosten nach den einzelnen angefallenen Gewerken oder anderen Bauleistungsbereichen ist hingegen grundsätzlich auch dann nicht erforderlich</strong>, wenn umfangreiche und entsprechend kostenträchtige bauliche Veränderungen oder Maßnahmen außerhalb der betroffenen Wohnung oder an mehreren Gebäuden ausgeführt wurden&#8230;</p>



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		<item>
		<title>Ökostrom für die Ladestation aus der Tiefgarage. Wer plant? Wer rechnet mit den Mietern ab? Julien Oehler stellt die Lösung vor</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/oekostrom-fu%cc%88r-die-ladestation-aus-der-tiefgarage-wer-plant-wer-rechnet-mit-den-mietern-ab-julien-oehler-stellt-die-loesung-vor/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=oekostrom-fu%25cc%2588r-die-ladestation-aus-der-tiefgarage-wer-plant-wer-rechnet-mit-den-mietern-ab-julien-oehler-stellt-die-loesung-vor</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Aug 2022 19:47:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG167]]></category>
		<category><![CDATA[Elektroauto]]></category>
		<category><![CDATA[EMobilität]]></category>
		<category><![CDATA[Ladestationen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sprechen wir von E-Mobilität, müssen wir auch über Ladestationen nachdenken. Soll der Klimawandel erfolgreich sein, sind auch Ladestationen für die Bewohner von Mehrfamilienhäusern gefragt. Aber wie soll das gehen? Wohnungswirtschaft heute hat Julien Oehler, Leiter Produktionsmanagement / Mer Solutions GmbH nach seinen Ideen und Lösungen gefragt Im Gespräch erzählt er, wie die neue Ladelösung für [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Sprechen wir von E-Mobilität, müssen wir auch über Ladestationen nachdenken. Soll der Klimawandel erfolgreich sein, sind auch Ladestationen für die Bewohner von Mehrfamilienhäusern gefragt. Aber wie soll das gehen? Wohnungswirtschaft heute hat Julien Oehler, Leiter Produktionsmanagement / Mer Solutions GmbH nach seinen Ideen und Lösungen gefragt Im Gespräch erzählt er, wie die neue Ladelösung für Mehrfamilienhäuser, bei Mer nennt man es eeApartment, die innovative Rundum- Ladelösung für die Wohnungswirtschaft – natürlich mit 100 % Ökostrom, funktioniert und was ihn persönlich daran fasziniert.</p>



<h2><strong>Was genau ist eeApartment und wie kam die Idee dazu? </strong></h2>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>In Deutschland gibt es mehrere Millionen Mehrfamilienhäuser, darunter auch große Gebäude mit 200 Stellplätzen. Nicht jeder hat eine eigene Garage oder eine Ladesäule vor der Haustür, die Frage lautet also: Wie kann man hier eine praktikable Ladelösung für Elektroautos bieten? </p><p><strong>Wer ein großes Mehrfamilienhaus mit Ladepunkten ausstatten will, braucht eine technisch ausgereifte Lösung. Das kann nicht der Elektriker von nebenan übernehmen, denn man benötigt eine umfassende Planung und fachmännische Errichtung. </strong></p><p>Nicht zuletzt muss jemand den Betrieb der Stationen inklusive Stromlieferung, Abrechnung und Lastmanagement übernehmen. Es gibt nicht viele Anbieter, die sich um alles kümmern und die nötige Expertise mitbringen. Da kommen wir ins Spiel.</p><cite>Julien Oehler </cite></blockquote>



<h2><strong>Wie funktioniert das in der Praxis? </strong></h2>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>In Mehrparteienhäusern gibt es einen Hausanschluss, von wo aus der Strom für gewöhnlich auf die verschiedenen Wohnungszähler bzw. Wohnungen verteilt wird. Für eeApartment installieren wir zusätzlich einen separaten Stromzähler für die komplette Ladeinfrastruktur in der Tiefgarage, um diese sauber vom restlichen Stromverbrauch im Haus zu trennen. </p><p>Der Strom fließt dann von dort zu den einzelnen Wallboxen an den Stellplätzen. Was uns von anderen Anbietern unterscheidet ist, dass wir <strong>sauberen Ökostrom liefern und selbst Stromversorger sind. Unser Mutterkonzern Statkraft ist der größte Erzeuger von Erneuerbaren Energien in Europa</strong> – und dieser Strom fließt in die Autos.</p><cite>Julien Oehler</cite></blockquote>



<h2>Wie passt das zur Mission von Mer? </h2>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Wir möchten die Energiewende in Zukunft mit der Elektromobilität verbinden und nutzen die Erneuerbaren Energien dann, wenn sie da sind. Falls sich ein Windrad die ganze Nacht dreht oder die Sonne scheint, kann ich diese Energie nutzen, um damit Elektroautos in diesem Zeitraum aufzuladen. </p><p><strong>Wir bringen diese Energie an Orte, an denen die Fahrzeuge über lange Zeit stehen, weil man die Ladevorgänge dann zeitlich steuern kann – ein Mehrfamilienhaus mit vielen Stellplätzen ist optimal</strong>. Die Fahrzeuge stehen dort sehr lang, meist die ganze Nacht.</p><cite>Julien Oehler</cite></blockquote>



<h2>An welche Zielgruppe richtet ihr euch? </h2>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Unsere anderen Produkte, wie beispielsweise eeFlat und eeCharging, richten sich an Unternehmen mit elektrischen Firmenflotten&#8230;</p><cite>Julien Oehler</cite></blockquote>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/08/Wowi-ag-167-gespraech-mit-mer-EINE-EIGENE-WALLBOX-IN-DER-TIEFGARAGE.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/08/Wowi-ag-167-gespraech-mit-mer-EINE-EIGENE-WALLBOX-IN-DER-TIEFGARAGE.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/oekostrom-fu%cc%88r-die-ladestation-aus-der-tiefgarage-wer-plant-wer-rechnet-mit-den-mietern-ab-julien-oehler-stellt-die-loesung-vor/">Ökostrom für die Ladestation aus der Tiefgarage. Wer plant? Wer rechnet mit den Mietern ab? Julien Oehler stellt die Lösung vor</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
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		<item>
		<title>Noch bis September geht die Starkregensaison &#8211; auch wenn die Sonne scheint! &#8211; Jetzt durch Prävention Schäden begrenzen</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/noch-bis-september-geht-die-starkregensaison-auch-wenn-die-sonne-scheint-jetzt-durch-praevention-schaeden-begrenzen/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=noch-bis-september-geht-die-starkregensaison-auch-wenn-die-sonne-scheint-jetzt-durch-praevention-schaeden-begrenzen</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Aug 2022 19:37:32 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[AG167]]></category>
		<category><![CDATA[Hochwasser]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensprävention]]></category>
		<category><![CDATA[Starkregen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/?p=39533</guid>

					<description><![CDATA[<p>Noch bis September geht erfahrungsgemäß die Starkregensaison. Spezielle Baumaßnahmen und Versicherungen bieten Wohnungsunternehmen Schutz. Wir sagen, worauf Sie jetzt achten sollten. Damit Sie nicht überrascht werden, nutzen Sie unseren Service und informieren Sie sich frühzeitig über bevorstehende Unwetter. Hier der Link zur aktuellen Unwetterwarnkarte vom DWD Die Starkregensaison hat begonnen. Noch bis September sind in [&#8230;]</p>
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<p>Noch bis September geht erfahrungsgemäß die Starkregensaison. Spezielle Baumaßnahmen und Versicherungen bieten Wohnungsunternehmen Schutz. Wir sagen, worauf Sie jetzt achten sollten.</p>



<p>Damit Sie nicht überrascht werden, nutzen Sie unseren Service und informieren Sie sich frühzeitig über bevorstehende Unwetter. <a href="https://schadenpraevention.de/naturgefahren/unwetterkarte/">Hier der Link zur aktuellen Unwetterwarnkarte vom DWD </a></p>



<p><strong>Die Starkregensaison hat begonnen</strong>. Noch bis September sind in ganz Deutschland heftige Niederschläge möglich, die schwere Schäden an Wohngebäuden anrichten können. Starke Regenfälle können Häuser bis zur Unbewohnbarkeit beschädigen, warnte erst kürzlich auch wieder der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (DGV). Zwei Dinge sind jetzt grundsätzlich wichtig:</p>



<ol><li>Schäden vorbeugen und begrenzen </li><li>Den Versicherungsschutz prüfen und anpassen </li></ol>



<p>Wohnungsunternehmen, die wissen möchten, wie hoch die Gefahr durch Starkregen und andere Naturgefahren für die Standorte Ihrer Gebäude überhaupt ist, hält der GDV zwei praktische Tools bereit: Der <a href="https://www.dieversicherer.de/versicherer/haus-garten/naturgefahren-check">Naturgefahren-Check</a> zeigt, wie teuer und schwerwiegend Naturgefahren in den jeweiligen Regionen Deutschlands sind. </p>



<p>Über den <a href="https://www.dieversicherer.de/versicherer/haus-garten/hochwasser-check">Hochwasser-Check</a> kann das Hochwasserrisiko ermittelt werden. Auch eine Risikoeinschätzung für Starkregen ist jetzt integriert. Dazu gibt es Tipps, welche Maßnahmen zum Schutz ergriffen werden sollten.</p>



<h2>Durch Prävention Schäden reduzieren </h2>



<p>Es sollte jetzt geprüft werden, wie wetterfest die eigenen Gebäude sind. Bestandsgebäude können gegen die Folgen von Starkregen und Hochwasser geschützt werden – zum Beispiel durch Rückstauklappen, die nachträglich eingebaut werden, durch Aufkantungen an Kellertreppen oder auch durch das Abdichten von Fenstern, Türen und Wänden. </p>



<p>Wer neu baut, sollte Schutzmaßnahmen direkt mit einplanen, um Schäden von vornherein zu verhindern. Das Risiko extremer Wetterereignisse wird künftig noch zunehmen – und jetzt wird der Gebäudebestand geplant, gebaut und saniert, der in der Zukunft den Folgen des Klimawandels begegnen muss. </p>



<p>Die Möglichkeiten, Gebäude zu sichern, sind bereits vielfältig. <strong>Hagelresistente Baumaterialien etwa schützen Dach und Fassade, begrünte Dächer</strong> fangen Regen auf, <strong>erhöhte Eingänge halten Hochwasser</strong> stand. Stichwort klimafittes Gebäude&#8230;</p>



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		<title>Darf´s etwas weniger sein? Mietminderung ist ein häufiges Thema vor Gericht – 10 aktuelle Urteile</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Aug 2022 19:26:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG167]]></category>
		<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Es ist sehr ärgerlich, wenn man als Mieterin oder Mieter spürbare Einbußen an Wohnqualität hinnehmen muss. Sei es, weil ein Wasserschaden den Boden überflutet hat – sei es, weil der Fahrstuhl außer Betrieb ist. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in seiner Extra-Ausgabe einige Urteile deutscher Gerichte vor, in denen es um die [&#8230;]</p>
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<p>Es ist sehr ärgerlich, wenn man als Mieterin oder Mieter spürbare Einbußen an Wohnqualität hinnehmen muss. Sei es, weil ein Wasserschaden den Boden überflutet hat – sei es, weil der Fahrstuhl außer Betrieb ist. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in seiner Extra-Ausgabe einige Urteile deutscher Gerichte vor, in denen es um die Frage geht, welche Mietminderung bei bestimmten Störungen angemessen ist.</p>



<h2>Klirrende Holz-Kastendoppelfenster </h2>



<p>Undichte und klirrende Holz-Kastendoppelfenster können in einer Altbauwohnung ziemlich lästig sein. Immer wieder kommen Mieter auf die Idee, sie könnten ihre monatlichen Zahlungen deswegen mindern. Doch das <strong>Amtsgericht Neukölln (Aktenzeichen 14 C 75/20) </strong>wies darauf hin, dass man in einem Altbau als Mieter mit solchen Problemen rechnen müsse. Erst wenn bei Starkregen Feuchtigkeit eindringe oder Zugluft die Wohnqualität deutlich einschränke, sei der Fall anders zu bewerten.</p>



<h2>Kellerfenster verdunkelt </h2>



<p>Die Verdunkelung von Fenstern und damit der Entzug von natürlichem Licht gelten normalerweise als gewichtige Gründe für eine Mietminderung. Doch wenn Fenster in einem nicht zu Wohnzwecken dienenden Kellerraum verdunkelt werden, begründet das laut <strong>Amtsgericht Tecklenburg (Aktenzeichen 13 C 171/20)</strong> kein Recht auf Mietminderung. Das Gericht hatte erhebliche Zweifel daran, dass eine Beeinträchtigung des Gebrauchs des Lager- und Hobbyraumes vorliege.</p>



<h2>Schimmel nach Wasserschaden </h2>



<p>Ein Wasserschaden im Badezimmer, der zur Durchfeuchtung mehrerer Wände geführt hat und Schimmelbildung hervorrief, kann zu einer nennenswerten Minderung der Miete führen. Das <strong>Amtsgericht Paderborn (Aktenzeichen 54 C 20/21)</strong> hielt in einem konkreten Fall eine Reduzierung der monatlichen Zahlungen um 40 Prozent für angemessen.</p>



<h2>Nicht angemessene Lüftungstipps </h2>



<p>Das Lüftungsverhalten in einer Wohnung hat maßgeblichen Einfluss darauf, ob Schimmel entstehen kann oder nicht. Deswegen kann ein Eigentümer von Mietern verlangen, dass sie sich entsprechend verhalten. Was aber ist, wenn der Eigentümer in einem von ihm verteilten Informationsblatt nicht angemessene Empfehlungen zum Lüften gibt? Dann begründet das laut <strong>Landgericht Berlin (Aktenzeichen 67 S 358/20)</strong> bei Schimmelbefall Minderungsansprüche des Mieters in Höhe von 25 Prozent.</p>



<h2>Kaum Wasserdruck </h2>



<p>Ist der Wasserdruck in der Küchenspüle so minimal, dass das Wasser nur tropfenweise aus dem Hahn kommt, dann muss eine Mieterin das nicht hinnehmen. Das Amtsgericht Moers (Aktenzeichen 561 C 220/17) sprach der Betroffenen eine Minderung in Höhe von 5 Prozent zu. Sie hatte ins Badezimmer gehen müssen, um Wasser zu holen&#8230;</p>



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		<title>Besser planen, strategisch entscheiden &#8211; Die Chancen von Big Data mithilfe von künstlicher Intelligenz und Business Intelligence nutzen</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/besser-planen-strategisch-entscheiden-die-chancen-von-big-data-mithilfe-von-ku%cc%88nstlicher-intelligenz-und-business-intelligence-nutzen/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=besser-planen-strategisch-entscheiden-die-chancen-von-big-data-mithilfe-von-ku%25cc%2588nstlicher-intelligenz-und-business-intelligence-nutzen</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Aug 2022 19:08:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG167]]></category>
		<category><![CDATA[BigData]]></category>
		<category><![CDATA[Daten]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Instandhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Modernisierung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Smarte Tools machen aus Daten Fakten. Sie liefern Einsichten, Reports und Prognosen in bisher unbekannter Zuverlässigkeit und Transparenz. Der resultierende Mehrwert ist enorm. Das vertiefte Entscheiderwissen zahlt sich in der Instandhaltungs- und Modernisierungsplanung genauso aus, wie im Berichtswesen und Controlling. Vor allem aber erlaubt es, so agil und sicher zu entscheiden, wie es die drängenden [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Smarte Tools machen aus Daten Fakten. Sie liefern Einsichten, Reports und Prognosen in bisher unbekannter Zuverlässigkeit und Transparenz. Der resultierende Mehrwert ist enorm. Das vertiefte Entscheiderwissen zahlt sich in der Instandhaltungs- und Modernisierungsplanung genauso aus, wie im Berichtswesen und Controlling. Vor allem aber erlaubt es, so agil und sicher zu entscheiden, wie es die drängenden Fragen der Zeit verlangen.</p>



<h2>Weil Business as usual nicht mehr reicht</h2>



<p>Wer ein Unternehmen führt, weiß: Über Strategien und Investitionen entscheidet man am besten nach Faktenlage. Einzig auf Intuition und Erfahrung zu setzen, ist heutzutage riskant. Trotzdem orientiert sich die Bestandsplanung oftmals noch an Erfahrungswerten, Gepflogenheiten – und damit am Gestern. </p>



<p>Pandemie und Kriegsfolgen zwingen weltweit dazu, neue Lieferketten zu etablieren. Die Wirtschaft ist angeschlagen, und die hohe Inflation trifft nicht nur die Kunden. Auch Fachkräftemangel, Bevölkerungswandel, Energie- und Klimawende fordern Antworten, die keinen Aufschub dulden. Veränderung ist das neue Normal. Die Immobilienbranche muss ihren CO2-Ausstoß radikal senken – im Sinne von ESG aus gesellschaftlicher Verantwortung, die Mieter wie Investoren einfordern, sowie aus regulatorischen und wirtschaftlichen Gründen. </p>



<p>Schließlich wird nicht nur die europäische Renovierungswelle – von der GEG-Novelle bis zur aktualisierten Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie der EU – die Branche mit neuen Gesetzen vor neue, oft unerwartete Herausforderungen stellen.</p>



<h2>Faktenbasiert planen und entscheiden </h2>



<p>Wer in solchen Zeiten fundiert sagen kann, wo eine Instandhaltung und wo eher eine Modernisierung Sinn ergibt, ist klar im Vorteil. Hier schnell zu entscheiden und dabei noch das Compliance-Risiko zu senken, scheint eine Herkulesaufgabe. Doch den Schlüssel dazu hält jedes Immobilienunternehmen schon in der Hand: In seinem ERP-System liegen exakte Daten vor, anhand derer sich Strategien und Budgets mit dem Wissen von heute planen lassen. Entscheidend ist allerdings, wie man diese Daten aggregiert, bewertet, aufbereitet – und so als Fakten anschaulich und nutzbar macht.</p>



<h2>Smarte Lösungen spielen zusammen </h2>



<p>Neue Analyse- und Planungswerkzeuge tun genau das. Dazu greifen sie im digitalen Ökosystem des Unternehmens nahtlos ineinander und nutzen künstliche Intelligenz für ein aktives bauliches Bestandsmanagement. Die Aareon Smart World ist beispielsweise eine ganzheitliche Plattform für diese Ökosysteme, in denen ein bedarfsgenaues Set digitaler Lösungen das Kernsystem erweitert. </p>



<p>Beispiel AiBATROS®: Das smarte Tool von CalCon verknüpft Daten zum Bauzustand und zur Energieeffizienz eines Objekts mit ERP-Daten und empfiehlt anhand intelligenter Simulationen fundierte kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen. Dabei rückt AiBATROS® je nach Bedarf einzelne Gebäude oder ganze Siedlungen und Quartiere in den Fokus der Planung.</p>



<h2>Business Intelligence einfach und flexibel </h2>



<p>In gleicher Weise verlangen Geschäftsentscheidungen ein neues Herangehen. Auch dabei sind konsistente Daten untrennbar damit verbunden, ihre komplexen Zusammenhänge sichtbar und anschaulich zu machen. Tabellen stoßen da schnell an ihre Grenze: Sie sind zu zeitintensiv, nicht sonderlich flexibel und mit viel fehleranfälliger Handarbeit verbunden. </p>



<p>Vor allem aber bleibt ihr Vorhersagepotenzial beschränkt. Um zukunftsträchtige Entscheidungen zu untermauern, gibt es daher bessere Wege&#8230;</p>



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		<title>Auch Erbbaurechtsnehmer müssen eine Grundsteuererklärung abgeben</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/auch-erbbaurechtsnehmer-mu%cc%88ssen-eine-grundsteuererklaerung-abgeben/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=auch-erbbaurechtsnehmer-mu%25cc%2588ssen-eine-grundsteuererklaerung-abgeben</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Aug 2022 19:03:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG167]]></category>
		<category><![CDATA[Erbbaurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Grundsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer in ganz Deutschland sind verpflichtet, bis Ende Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abzugeben. Das gilt auch für Erbbaurechtsnehmer. Darauf weist der Deutsche Erbbaurechtsverband hin. Die Grundsteuererklärung ist in diesem Jahr notwendig, weil bundesweit die Grundsteuern neu berechnet werden sollen. Welche Daten für die Erklärung gebraucht werden, hängt vom Bundesland ab, in dem sich [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer in ganz Deutschland sind verpflichtet, bis Ende Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abzugeben. Das gilt auch für Erbbaurechtsnehmer. Darauf weist der Deutsche Erbbaurechtsverband hin.</p>



<p>Die Grundsteuererklärung ist in diesem Jahr notwendig, weil bundesweit die Grundsteuern neu berechnet werden sollen. Welche Daten für die Erklärung gebraucht werden, hängt vom Bundesland ab, in dem sich die Immobilie befindet. In jedem Fall gehören die Grundstücks- und Gebäudefläche dazu, unter Umständen aber auch die Lage und der Bodenrichtwert.</p>



<p>Wer ein Erbbaurecht hat, ist zwar nicht Eigentümer des Grundstücks, auf dem sein Haus steht. Dennoch müssen auch Erbbaurechtsnehmer eine Grundsteuererklärung abgeben. Informationen zur Grundstücksfläche und zur Lage sind im Grundbuch verzeichnet – ebenso wie die Gemarkung, die Flurstücksnummer, die Flurstücksfläche und die Grundbuchblattnummer. Liegt der Grundbuchauszug nicht vor, können Eigentümerinnen und Eigentümer ihn beim zuständigen Grundbuchamt anfordern. In einigen Bundesländern gibt es außerdem Datenbanken, die diese Informationen online anbieten. </p>



<p>„Der Erbbaurechtsgeber ist für diese Informationen nicht die richtige Anlaufstelle“, sagt Dr. Matthias Nagel, der Geschäftsführer des Deutschen Erbbaurechtsverbands. „Er kann aus Rechtsgründen auch nicht im Namen des Erbbaurechtsnehmers die Daten übermitteln.“</p>



<p><strong>Quelle: Deutscher Erbbaurechtsverband </strong></p>



<h2>Der Deutsche Erbbaurechtsverband e. V. </h2>



<p>wurde 2013 gegründet. Er ist ein Zusammenschluss aus namhaften Erbbaurechtsausgebern, die bundesweit einen erheblichen Anteil der im Erbbaurecht ausgegebenen Flächen repräsentieren, sowie Dienstleistern der Branche&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/08/Wowi-ag-167-erbau-grundsteuer.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/08/Wowi-ag-167-erbau-grundsteuer.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<item>
		<title>Sachsen stopft Sicherheitslücke &#8211; Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten in Sachsen ab Anfang 2024</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/sachsen-stopft-sicherheitslu%cc%88cke-rauchmelderpflicht-fu%cc%88r-bestandsbauten-in-sachsen-ab-anfang-2024/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=sachsen-stopft-sicherheitslu%25cc%2588cke-rauchmelderpflicht-fu%25cc%2588r-bestandsbauten-in-sachsen-ab-anfang-2024</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Aug 2022 18:53:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG167]]></category>
		<category><![CDATA[Brandschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Rauchmelder]]></category>
		<category><![CDATA[Sachsen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Etwas überraschend hat der sächsische Landtag Anfang Juni 2022 eine Rauchmelderpflicht für Bestandsgebäude ab Anfang 2024 beschlossen. Der ursprüngliche Kabinettsentwurf sah eine Frist bis Ende 2024 vor, in der Immobilienbetreibende ihre Gebäude mit den Lebensrettern ausstatten sollten. Nun verbleiben lediglich 18 Monate, um die Rauchmelderpflicht umzusetzen – mit Blick auf die Verfügbarkeiten von Handwerkerkapazitäten und [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Etwas überraschend hat der sächsische Landtag Anfang Juni 2022 eine Rauchmelderpflicht für Bestandsgebäude ab Anfang 2024 beschlossen. Der ursprüngliche Kabinettsentwurf sah eine Frist bis Ende 2024 vor, in der Immobilienbetreibende ihre Gebäude mit den Lebensrettern ausstatten sollten. Nun verbleiben lediglich 18 Monate, um die Rauchmelderpflicht umzusetzen – mit Blick auf die Verfügbarkeiten von Handwerkerkapazitäten und Material ein sportliches Ziel.</p>



<p>Während im Rest von Deutschland mittlerweile die flächendeckende Pflicht zur Ausstattung von Wohngebäuden mit Rauchmeldern besteht, waren Bestandsbauten in Sachsen bisher ausgenommen. Das hat sich nun geändert. Bis spätestens 31.12.2023 müssen mindestens Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen mit den lebensrettenden Geräten ausgestattet werden. Eine optimale Ausstattung berücksichtigt auch Wohn- und Arbeitszimmer. So wird gewährleistet, dass im Falle der Nutzungsänderung eines Raums ausreichend Rauchmelder vorhanden sind. </p>



<p>Dass Rauchmelder die Sicherheit der Bewohnenden steigern, ist belegt. Im Schnitt verdanken ihnen jährlich 68 Menschen in Deutschland ihr Leben.[1] Geräte mit besonders hoher Qualität erkennt der Kunde am „Q“-Label. Nur Rauchmelder, die aufgrund ihrer erhöhten Stabilität sowie einer fest eingebauten 10-Jahresbatterie über besondere Langlebigkeit und Zuverlässigkeit verfügen, dürfen dieses Zeichen tragen. Die weithin bekannte CE-Kennzeichnung ist kein Qualitätsmerkmal. </p>



<p>Seit 2008 dürfen nämlich ohnehin nur noch Rauchmelder verkauft werden, die nach EN 14604 geprüft und entsprechend mit CE-Kennzeichnung inklusive der Zertifikatsnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sind&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/08/Wowi-ag-178-rauchmelder-sachsen.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2022/08/Wowi-ag-178-rauchmelder-sachsen.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Immobilienkaufmann/-frau: Wie wird man das? Wir haben Arda Yildiz, von der LEG gebeten, seinen Ausbildungsweg zu beschreiben</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/immobilienkaufmann-frau-wie-wird-man-das-wir-haben-arda-yildiz-von-der-leg-gebeten-seinen-ausbildungsweg-zu-beschreiben/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=immobilienkaufmann-frau-wie-wird-man-das-wir-haben-arda-yildiz-von-der-leg-gebeten-seinen-ausbildungsweg-zu-beschreiben</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Aug 2022 18:49:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[heute.]]></category>
		<category><![CDATA[AG167]]></category>
		<category><![CDATA[Ausbildung]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Personalentwicklung]]></category>
		<category><![CDATA[Weiterbildung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/?p=39512</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die LEG wächst: In den letzten Jahren kamen tausende neuer Wohnungen in den Bestand, neue Mitarbeiter werden eingestellt. Doch wie sieht es mit dem Nachwuchs aus? Wie gestaltet sich die Ausbildung in dem zweitgrößten deutschen Immobilienunternehmen mit aktuell 166.000 Mietwohnungen, rund 500.000 Mieter: innen und ca. 1.800 Mitarbeiter: innen? Was kann man als Bewerber:in erwarten? [&#8230;]</p>
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<p>Die LEG wächst: In den letzten Jahren kamen tausende neuer Wohnungen in den Bestand, neue Mitarbeiter werden eingestellt. Doch wie sieht es mit dem Nachwuchs aus? Wie gestaltet sich die Ausbildung in dem zweitgrößten deutschen Immobilienunternehmen mit aktuell 166.000 Mietwohnungen, rund 500.000 Mieter: innen und ca. 1.800 Mitarbeiter: innen? Was kann man als Bewerber:in erwarten? Wir haben Arda Yildiz, einer von ca. 50 Auszubildenden gebeten, seinen Weg zum Immobilienkaufmann bei der LEG zu beschreiben. Lesen Sie seinen Bericht.</p>



<h2>Die Ausbildung zum Immobilienkaufmann/-frau dauert 3 Jahre. Arda Yildiz berichtet</h2>



<p>Nichts kommt zu kurz in dieser Ausbildung. Die LEG legt einen großen Wert auf Vielfältigkeit in den angestrebten drei Jahren.</p>



<h2>Facettenreichtum </h2>



<p>Zu Beginn stehen die klassischen kaufmännischen Abteilungen im Vordergrund – die Kundenbetreuung sowie die Vermietung. Ersteres beschäftigt sich mit dem direkten Kundenkontakt in den Themen Kundenzufriedenheit und Problemlösung. Das Ziel in der Vermietung ist es, auf direktem Wege das Produkt gutes Wohnen zu einem bezahlbaren Preis nebst dem dazugehörigen Service der Tochterunternehmer und Partner an potenzielle Mieter: innen zu vermitteln. </p>



<p><strong>Dabei spielt das selbstständige Arbeiten eine wesentliche Rolle.</strong> Durch gezielte Einarbeitung und Rückhalt erfahrener Kollegen: innen wird das Selbstbewusstsein und die Wahrnehmung für die eigenen Fähigkeiten konsequent gefördert, womit das eigenständige Arbeiten schnell leichtfällt. </p>



<p>Im weiteren Verlauf der Ausbildung bei der LEG bekommt man Einblicke in die einzelnen Abteilungen wie die Betriebskosten, das Forderungsmanagement und den zentralen Kundenservice und kann sich bereits früh selbst aktiv miteinbringen. Anschließend, nachdem man sich fundiertes Wissen über die Unternehmensstrukturen und die Wohnungswirtschaft als solche angeeignet hat, geht es in die Wahlbereiche. </p>



<p>Durch Informationsworkshops werden die Bereiche vorgestellt, welche sich von der Unternehmenskommunikation, dem Bereich Bauen über den zentralen Einkauf bis hin zum Gewerbemanagement über 12 mögliche Abteilungen strecken. </p>



<p>Weiterführend gibt es im dritten Ausbildungsjahr die Möglichkeit, in dem Bereich eingesetzt zu werden, in welchem die Übernahme nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss erfolgt. </p>



<p>Es liegt im Anschluss an den eigenen Interessen, welche Bereiche anzustreben und kennenzulernen sind – die Auswahl hierbei ist definitiv groß.</p>



<h2>Teamgeist </h2>



<p>Der Zusammenhalt und das Teamwork spielen in jeder einzelnen Abteilung des Unternehmens eine große Rolle, was mir als Auszubildender zeigt, wie wichtig das Team, aber auch jedes einzelne Teammitglied ist&#8230;</p>



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