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	<title>Normen &amp; Veranstaltungen Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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	<description>Fakten und Lösungen für Profis, Wohnungswirtschaft, Fachmagazin</description>
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	<title>Normen &amp; Veranstaltungen Archive - Wohnungswirtschaft-dev</title>
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		<title>Elektromobilität: Aufbau von intelligenten Ladestationen &#8211; viele Netzanschlusspunkte sind nicht für das Laden von E-Autos ausgelegt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Oct 2020 19:19:40 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Um die ökonomisch und ökologisch effizienteste Ladelösung zu finden, braucht es speziell für Kunden- und Mitarbeiterparkplätze in Gebäuden einen ganzheitlichen Ansatz. Die Basis bilden intelligente Ladesysteme, die die Einbindung dezentraler Energieversorgungskonzepte, wie die Kombination mit einer Photovoltaikanlage und eines Energiespeichers, berücksichtigen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Darüber hinaus sind viele [&#8230;]</p>
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<p>Um die ökonomisch und ökologisch effizienteste Ladelösung zu finden, braucht es speziell für Kunden- und Mitarbeiterparkplätze in Gebäuden einen ganzheitlichen Ansatz. </p>



<p>Die Basis bilden intelligente Ladesysteme, die die Einbindung dezentraler Energieversorgungskonzepte, wie die Kombination mit einer Photovoltaikanlage und eines Energiespeichers, berücksichtigen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.</p>



<p>Darüber hinaus sind viele Netzanschlusspunkte von Unternehmen oder Supermärkten nicht für den zusätzlichen Bedarf an Elektroautos ausgelegt. Um mehreren E-Autos dennoch ein zeitgleiches Laden zu ermöglichen und die Kapazitäten optimal zu nutzen, sollte ein dynamisches Lastmanagementsystem zum Einsatz kommen. </p>



<p>Dazu wird am Gebäudeanschluss, dem Ort des zentralen Sicherungskastens, eine Lastmessung aufgebaut. „Diese überwacht kontinuierlich, wie viel Leistung im Gebäude verbraucht wird bzw. zur Verfügung steht und verteilt die verfügbare Ladeleistung an den Ladestationen optimal auf alle zu ladenden E-Autos. </p>



<p>Ist der Stromverbrauch im Gebäude gerade gering, steht mehr Strom zum Laden der Elektroautos an den Ladesäulen zur Verfügung“, so Patrick Streiter, Projektleiter Elektromobilität bei der Energielenker Projects GmbH. Damit ist ein zeitgleiches Laden möglich, ohne dass kostenintensive Lastspitzen und Netzüberlastungen entstehen.</p>



<h2>VDI-Richtlinie 2166 Blatt 2</h2>



<p>Auch die neue VDI-Richtlinie 2166 Blatt 2 „Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden Hinweise für die Elektromobilität“ erläutert, was bei der Planung von Ladestationen und passenden Elektroinstallationen bei Gebäuden zu beachten ist. Sie richtet sich an Planer, Architekten und Bauherren für Neubauten sowie Bestandsgebäude und beschreibt, welche Form von Ladeplatz in welchem Gebäudetyp passend ist. </p>



<p>Dazu zählt auch die Planungshilfe für Ladeplätze verschiedener Fahrzeugtypen wie Pkw und zweirädrige Fahrzeuge. Neben der Ermittlung des Energiebedarfs der Fahrzeuge und der Ladestationen sowie Hinweisen zur technischen Einbindung von Ladestationen, gibt sie Hilfestellung bei der Beschilderung der Parkplätze und deren optimaler Größe&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/10/Norm-Elektromobilitaet.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/10/Norm-Elektromobilitaet.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<title>Umbau mit Augenmaß &#8211; Wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs für Mieter und Vermieter</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Sep 2020 15:42:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Normen & Veranstaltungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sanierungsarbeiten in Mietwohnungen und Mietshäusern bieten immer wieder Anlass zum Streit. Musste das wirklich schon sein? Wäre es nicht preiswerter zu machen gewesen? Welchen Anteil an den Ausgaben müssen die Mieter bezahlen? So lauten die häufigsten Fragen. Die höchsten deutschen Zivilrichter haben nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nun eine aktuelle Antwort [&#8230;]</p>
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<p>Sanierungsarbeiten in Mietwohnungen und Mietshäusern bieten immer wieder Anlass zum Streit. Musste das wirklich schon sein? Wäre es nicht preiswerter zu machen gewesen? Welchen Anteil an den Ausgaben müssen die Mieter bezahlen? So lauten die häufigsten Fragen. </p>



<p>Die höchsten deutschen Zivilrichter haben nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nun eine aktuelle Antwort darauf gegeben. Das Fazit: Eigentümer können die Modernisierungskosten zwar umlegen, ihnen sind dabei aber gewisse Grenzen gesetzt.</p>



<h2>300 Euro Miete steigt um 400 Euro nach Generalsanierung</h2>



<p><strong>Der Fall: </strong><br>Eine Mieterin zahlte monatlich etwas mehr als 300 Euro für ihre Wohnung. Doch dann setzte der Vermieter zu einer Art Generalsanierung an – unter anderem erneuerte er Treppenhausfenster, Wohnungstüren, Briefkästen und Haustüren. </p>



<p>Zwei Mieterhöhungen binnen eines Jahres hätten am Ende dazu geführt, dass die Frau über 400 Euro mehr im Monat hätte bezahlen müssen. Das schien der Betroffenen deutlich überhöht, zumal sie die Notwendigkeit mancher Arbeiten bestritt.</p>



<p><strong>Das Urteil: </strong><br>Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Mieterin nicht in vollem Umfang an den Kosten beteiligt werden dürfe. Bei den Umbauten sei zwischen Modernisierung (Verbesserung des Wohnwerts) und Instandhaltung (Erhalten der Bewohnbarkeit) zu unterscheiden. </p>



<p>Für Letzteres ist der Eigentümer alleine verantwortlich. Bei der Modernisierung darf er die Mieter zur Kasse bitten – allerdings ist hier ein möglicher Instandhaltungsanteil abzuziehen. Sonst sei es einem Eigentümer möglich, sich unter dem Deckmantel der „Modernisierung“ tatsächlich fällige Erhaltungsmaßnahmen bezahlen zu lassen. </p>



<p>Im konkreten Fall – es ging um bis zu 60 Jahre alte Bauteile wie etwa die Wohnungstüre – sei die Lebensdauer schlicht „bereits zu einem sehr großen Teil abgelaufen“ gewesen.</p>



<h2>Lange Beziehung Einmaliger Zahlungsverzug des Mieters rechtfertigt keine Kündigung</h2>



<p>Es sollte tunlichst nicht vorkommen, dass der Mieter seinem Vermieter den monatlich fälligen Mietzins schuldig bleibt – auch nicht um wenige Tage. Die Verträge sind einzuhalten und der Betrag muss zum vereinbarten Zeitpunkt auf dem Konto der Eigentümer eintreffen. </p>



<p>Doch im Falle eines einmaligen Verzuges nach langer vertraglicher Beziehung darf der Vermieter laut Infodienst Recht und Steuern der LBS noch nicht die Kündigung als schärfstes Schwert ziehen. <strong>(Amtsgericht Rheine, Aktenzeichen 10 C 234/18)</strong></p>



<p><strong>Der Fall: </strong><br>Nach 14-jähriger Vertragslaufzeit kam es in einem Mietverhältnis erstmals zu einer Verzögerung bei der Bezahlung der Miete für zwei Monate nacheinander&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/09/Recht-9-2020-vier-urteile.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/09/Recht-9-2020-vier-urteile.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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		<item>
		<title>BuGG-Fachinformation „Wurzelfeste Produkte für begrünte Dächer (BuGG-WBB-Liste) 2020“ – hier zum Download</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/bugg-fachinformation-wurzelfeste-produkte-fuer-begruente-daecher-bugg-wbb-liste-2020-hier-zum-download/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=bugg-fachinformation-wurzelfeste-produkte-fuer-begruente-daecher-bugg-wbb-liste-2020-hier-zum-download</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Jul 2020 18:07:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Normen & Veranstaltungen]]></category>
		<category><![CDATA[technik.]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nun ist es wieder soweit – die BuGG-Projektgruppe „WBB“ des Bundesverbands GebäudeGrün e. V. (BuGG) unter der Leitung von Dieter Schenk hat ihre Arbeit abgeschlossen und die Ergebnisse in Form einer BuGG-Fachinformation „Wurzelfeste Produkte für begrünte Dächer (BuGG-WBB-Liste) 2020“ veröffentlicht. Es ist ein absolutes Muss, bei begrünten Dächern eine wurzelfeste Dachabdichtung zu verwenden. Mit der [&#8230;]</p>
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<p>Nun ist es wieder soweit – die BuGG-Projektgruppe „WBB“ des Bundesverbands GebäudeGrün e. V. (BuGG) unter der Leitung von Dieter Schenk hat ihre Arbeit abgeschlossen und die Ergebnisse in Form einer BuGG-Fachinformation „Wurzelfeste Produkte für begrünte Dächer (BuGG-WBB-Liste) 2020“ veröffentlicht.</p>



<p>Es ist ein absolutes Muss, bei begrünten Dächern eine wurzelfeste Dachabdichtung zu verwenden. Mit der „BuGG-WBB-Liste“ liegt dazu das aktuelle Nachschlagewerk geprüfter Produkte vor. Es sind nun 72 Abdichtungsbahnen und 22 sonstige wurzelfeste Produkte von insgesamt 35 Unternehmen in der neuen BuGG-WBB-Liste verzeichnet. </p>



<p>Die Bezeichnung „WBB“ stand dabei früher für „Wurzelfeste Bahnen und Beschichtungen“. Mittlerweile lautet der korrekte Titel der Liste „Wurzelfeste Produkte für begrünte Dächer (BuGG-WBB-Liste) – Bahnen, Abdichtungen u.a. mit Prüfungen nach dem FLL-Verfahren und nach der DIN EN 13948“. Die BuGG-WBB-Liste 2020 zeigt wurzelfeste Produkte, die die Prüfung nach FLL bzw. nach DIN EN 13948 bestanden haben. </p>



<p>Bei der FLL-Prüfung wird zudem unterschieden nach „mit oder ohne Rhizomfestigkeit gegen Quecke“ und in der neuen Liste auch so dokumentiert. Die Antragsteller werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet, zuerst die Hersteller von wurzelfesten Bahnen, danach die Hersteller von sonstigen wurzelfesten Produkten.</p>



<p>Der Eintrag in die BuGG-WBB-Liste ist für alle Firmen kostenfrei und auch für NichtMitglieder vorgesehen. Über die Aufnahme in die Liste entscheidet die BuGG-Projektgruppe „WBB“, die allen BuGG-Mitgliedern zur Mitarbeit offen steht&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/07/Normen-gruendach-wurzel.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/07/Normen-gruendach-wurzel.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>



<p></p>
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		<item>
		<title>WZT20 &#8211; Gewinner des Startup Publikumspreises 2020 ist Lumoview</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wzt20-gewinner-des-startup-publikumspreises-2020-ist-lumoview/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=wzt20-gewinner-des-startup-publikumspreises-2020-ist-lumoview</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Jun 2020 18:58:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Normen & Veranstaltungen]]></category>
		<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[GdW]]></category>
		<category><![CDATA[Messe]]></category>
		<category><![CDATA[technik AG108]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Jetzt ist der Wohnzukunftstag 2020 (WZT20) des GdW Geschichte. Sechs Bewerber des Contests haben letzten Mittwoch (17.6.) auf der virtuellen Pitch-Bühne ihre Innovationen vorgestellt. Mit dabei waren die PropTechs bex, BRICK4U, Lumoview, Plan4, Unique Object Identifier und Urban Energy. Sie haben sich, wie über 80 andere PropTechs und Startups für den Contest beworben. Schon kurz [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Jetzt ist der Wohnzukunftstag 2020 (WZT20) des GdW Geschichte. Sechs Bewerber des Contests haben letzten Mittwoch (17.6.) auf der virtuellen Pitch-Bühne ihre Innovationen vorgestellt. </p>



<p>Mit dabei waren die PropTechs bex, BRICK4U, Lumoview, Plan4, Unique Object Identifier und Urban Energy. Sie haben sich, wie über 80 andere PropTechs und Startups für den Contest beworben. Schon kurz nach Bewerbungsschluss profitierten sechs Kandidaten von der großen Aufmerksamkeit und Reichweite des WZT20.</p>



<p>Ausgewählt wurden sie gemeinsam mit den Associates – die Wohnungsunternehmen meravis aus Hannover, VOLKSWOHNUNG aus Karlsruhe und Wohnraumkönner aus Langen. In kurzweiligen virtuellen Pitches konnten sie der versammelten Wohnungswirtschaft zeigen, mit welchen innovativen Lösungen sie die Branche bereichern wollen. </p>



<p>Anschließend stimmten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des WZT20 über den überzeugendsten Pitch ab. Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband Wohnungswirtschaft hat den Sieger bekanntgegeben&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/06/Veran-Wohnzukunftstag-2020.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/06/Veran-Wohnzukunftstag-2020.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Gewerbemietverträge wegen neuer Mehrwertsteuer- Regelung dringend umstellen, rät Felix Nuss, Geschäftsführer der Rohrer Hausverwaltung</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/gewerbemietvertraege-wegen-neuer-mehrwertsteuer-regelung-dringend-umstellen-raet-felix-nuss-geschaeftsfuehrer-der-rohrer-hausverwaltung/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=gewerbemietvertraege-wegen-neuer-mehrwertsteuer-regelung-dringend-umstellen-raet-felix-nuss-geschaeftsfuehrer-der-rohrer-hausverwaltung</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Jun 2020 18:53:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Normen & Veranstaltungen]]></category>
		<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[Mietvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[technik AG108]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Rohrer Hausverwaltung weist darauf hin, dass wegen der neuen Mehrwertsteuer-Regelung, die vom 1. Juli bis 31. Dezember dieses Jahres gelten soll, die Gewerbemietverträge dringend umgestellt werden sollten. Felix Nuss, Geschäftsführer der Rohrer Hausverwaltung: „Wir verzeichnen jetzt schon bei unseren Kunden eine hohe Beratungsnachfrage, da ohne Fachexpertise die Fehleranfälligkeit sehr hoch sein wird.“ Sämtliche umsatzsteuerlich [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Rohrer Hausverwaltung weist darauf hin, dass wegen der neuen Mehrwertsteuer-Regelung, die vom 1. Juli bis 31. Dezember dieses Jahres gelten soll, die Gewerbemietverträge dringend umgestellt werden sollten.</p>



<p>Felix Nuss, Geschäftsführer der Rohrer Hausverwaltung: „Wir verzeichnen jetzt schon bei unseren Kunden eine hohe Beratungsnachfrage, da ohne Fachexpertise die Fehleranfälligkeit sehr hoch sein wird.“ </p>



<p>Sämtliche umsatzsteuerlich relevanten Mietverträge sollten im Rahmen eines Nachtrags angepasst werden, rät Felix Nuss. Hintergrund ist der Umstand, dass der Mieter per Gesetz nur noch die reduzierte Mehrwertsteuer bezahlen muss. Der Vermieter hingegen muss die im Mietvertrag bzw. in der Dauerrechnung ausgewiesene Mehrwertsteuer auf jeden Fall ans Finanzamt abführen. </p>



<p>„Alle von uns betreuten Mietverträge, in denen die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist, sollten demnach zeitlich befristet geändert werden. Sollte dies nicht erfolgen, müssten die betroffenen Eigentümer zum Beispiel 19 Prozent Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen, obwohl der Mieter nur 16 Prozent bezahlt. Nach derzeitiger Laufzeit dieser Maßnahme sollten die Verträge zum 1. Januar 2021 wieder ´zurückgestellt´ werden,“ <strong>warnt Nuss</strong>:</p>



<h2>Dauerrechnungen neu stellen</h2>



<p>Auf der anderen Seite sollten sämtliche Dauerrechnungen von Dienstleistern oder Versorgern, wie Hausmeister oder Stadtwerken, mit dem befristet verminderten Mehrwertsteuersatz neu gestellt werden. Die dazugehörigen Daueraufträge müssen befristet angepasst werden. </p>



<p>Nuss weiter: „Aufgrund des von uns betreuten Bestandes von insgesamt 10.000 Einheiten sind das hunderttausende von Buchungsvorgängen, die geändert, überwacht und nach Ablauf der Befristung wieder ´zurückgestellt´ werden sollten&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/06/Steuer-umsatzsteuer-umstellen.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/06/Steuer-umsatzsteuer-umstellen.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Ferien Daheim &#8211; Neun Urteile &#8211; Was auf dem Balkon und der Terrasse erlaubt ist und was nicht</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/ferien-daheim-neun-urteile-was-auf-dem-balkon-und-der-terrasse-erlaubt-ist-und-was-nicht/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=ferien-daheim-neun-urteile-was-auf-dem-balkon-und-der-terrasse-erlaubt-ist-und-was-nicht</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Jun 2020 18:36:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Normen & Veranstaltungen]]></category>
		<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[technik AG108]]></category>
		<category><![CDATA[Urlaub]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Sommer drängen die Menschen ins Freie. Selbst wenn es wegen der Corona-Pandemie gewisse Einschränkungen gibt, wird das auch heuer der Fall sein. Umso größere Bedeutung dürften Balkon und Dachterrasse erlangen, weil sich dort in der Regel nur die Angehörigen eines Hausstandes aufhalten und unter ihnen die „soziale Distanz“ nicht eingehalten werden muss. Der Infodienst [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Im Sommer drängen die Menschen ins Freie. Selbst wenn es wegen der Corona-Pandemie gewisse Einschränkungen gibt, wird das auch heuer der Fall sein. Umso größere Bedeutung dürften Balkon und Dachterrasse erlangen, weil sich dort in der Regel nur die Angehörigen eines Hausstandes aufhalten und unter ihnen die „soziale Distanz“ nicht eingehalten werden muss. </p>



<p>Der Infodienst Recht und Steuern der LBS fasst in seiner Extra-Ausgabe neun Urteile zusammen, die sich mit der Thematik Balkon, Dachterrasse und Freisitz auseinandersetzen.</p>



<h2>Treppe vom Balkon zum Garten</h2>



<p>In einer Eigentumsanlage hatte ein Mitglied der Gemeinschaft eigenmächtig eine Treppe von seinem Balkon zum Garten errichtet, um nicht den Umweg über den Hauseingang nehmen zu müssen. Über längere Zeit unternahmen die anderen Eigentümer nichts dagegen. </p>



<p>Der individuelle Anspruch der Gemeinschaft gegen den Betroffenen auf Beseitigung der Treppe war deswegen verjährt. Nach Überzeugung des Landgerichts Berlin (Aktenzeichen 55 S 18/19) durften aber die Eigentümer mehrheitlich eine Entfernung auf Kosten der Gemeinschaft beschließen und diese auch durchsetzen.</p>



<h2>Vogelfüttern auf dem Balkon</h2>



<p>Ein Wohnungseigentümer hegte offensichtlich eine besondere Leidenschaft für Vögel. Er stellte auf seinem Balkon Wassergefäße als Vogeltränken auf, brachte an der Decke Meisenknödel an und legte in den Blumenkästen Rosinen aus. Damit lockte er auch Tauben an, die mit ihrem Kot den Balkon und die Umgebung verschmutzten. </p>



<p>Die Eigentümergemeinschaft untersagte ihm das mit Hinweis auf die Hausordnung. Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 485 C 5977/15) bestätigte diese Entscheidung. Es gehe in dem Fall nicht nur um die Verschmutzung, sondern auch um die Gesundheitsgefährdung der Anwohner durch Parasiten.</p>



<h2>Muss Kamera-Attrappe weg?</h2>



<p>Die Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft sahen sich durch eine Kamera-Attrappe, die unterhalb eines Balkons angebracht war, in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Eines der Mitglieder hatte dieses nicht funktionstüchtige Gerät an seinem Sondereigentum angebracht. </p>



<p>Das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen 2-13 S 24/13) verneinte aber einen Anspruch auf Beseitigung dieser Attrappe. Die übrigen Eigentümer würden schließlich dadurch nicht beeinträchtigt.</p>



<h2>Nicht gefragt</h2>



<p>Eine Mieterin brachte auf ihrem Balkon eine ganzflächige Verglasung an, ohne zuvor die Zustimmung des Eigentümers eingeholt zu haben. Daraufhin wurde sie mehrfach aufgefordert, diese bauliche Veränderung dauerhaft zu entfernen, folgte dem aber nicht&#8230;</p>



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		<title>Brexit – Konsequenzen für die Fensterbranche Auswirkungen auf CE-Zeichen und Produktrecht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Feb 2020 20:17:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Normen & Veranstaltungen]]></category>
		<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[EU]]></category>
		<category><![CDATA[Fenster]]></category>
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		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG104]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Seit dem 1. Februar ist das Vereinigte Königreich (UK) nicht mehr Teil der EU. Auch wenn in der Übergangszeit bis zum 31.12.2020 das meiste unverändert bleibt, gibt es doch einige Aspekte, die beachtet werden sollten. Eine Verlängerung der Übergangsfrist hat Boris Johnson per Gesetz verboten, so dass sich Unternehmen schon jetzt mit den Rahmenbedingungen und [&#8230;]</p>
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<p>Seit dem 1. Februar ist das Vereinigte Königreich (UK) nicht mehr Teil der EU. Auch wenn in der Übergangszeit bis zum 31.12.2020 das meiste unverändert bleibt, gibt es doch einige Aspekte, die beachtet werden sollten. Eine Verlängerung der Übergangsfrist hat Boris Johnson per Gesetz verboten, so dass sich Unternehmen schon jetzt mit den Rahmenbedingungen und den Konsequenzen beschäftigen sollten, falls es zum „No-Deal-Austritt“ kommt. </p>



<p>„Wir werden die Verhandlungen in Bezug auf die produktrechtlichen Auswirkungen genau verfolgen. Gemeinsam mit unserem Partner UL und den engen Verbindungen mit britischen Stellen werden wir dafür sorgen, dass die Prüfungen und Nachweise des ift Rosenheim für eine Anwendung in England weiterhin genutzt werden können“, erklärt Dr. Jochen Peichl (GF ift Rosenheim).</p>



<p>Am Freitag den 31. Januar hat Großbritannien zwar die Europäische Union verlassen, aber in der Übergangsfrist bis zum 31.12.2020 wird sich in Bezug auf Handel, Zoll, Reisen, Studierende sowie den Rechten der EU-Bürger im Königreich nichts ändern. In dieser Zeit gelten auch sämtliche harmonisierten Produktnormen und -vorschriften, und England bleibt Mitglied der Europäischen Zollunion. </p>



<p>Das bedeutet auch, dass die Inverkehrbringung harmonisierter Produkte mit CE-Zeichen nicht verboten oder behindert werden darf. Da die Ergebnisse der Verhandlungen bislang noch nicht erkennbar sind, ist es sinnvoll, die grundlegenden „CESpielregeln“ für die Zeit nach dem 31.12.2020 zu kennen.</p>



<h2>Was passiert mit dem CE-Kennzeichen und dem Handel harmonisierter Produkte nach dem Brexit?</h2>



<p>Fenster, Fassaden, Türen und Tore mit CE-Zeichen, die noch im Übergangszeitraum als harmonisierte Produkte in England in den Verkehr gebracht worden sind, können gemäß Art. 41 Abs. 1) des Austrittsabkommens weiterhin gehandelt werden, bis sie beim Endverbraucher ankommen. Jedoch muss der Hersteller bzw. Importeur nachweisen, dass das Produkt innerhalb der Übergangszeit in den Verkehr gebracht wurde (Art. 42 des Austrittsabkommens)&#8230;</p>



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		<title>Ausgerechnet daheim &#8211; Wo kaum jemand mit Unfällen rechnet und sie trotzdem oft vorkommen – und wie Gerichte dies beurteilen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Jan 2020 23:52:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Normen & Veranstaltungen]]></category>
		<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[Home Office]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG103]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In den eigenen vier Wänden fühlen sich die meisten Menschen sicher und geschützt. Doch hier kommt es öfter zu Unfällen, als man gemeinhin denkt – sei es im Privatleben oder im Home-Office. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in seiner Extra-Ausgabe einige Fälle vor, die vor Gericht entschieden werden mussten. Die Spanne reicht [&#8230;]</p>
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<p>In den eigenen vier Wänden fühlen sich die meisten Menschen sicher und geschützt. Doch hier kommt es öfter zu Unfällen, als man gemeinhin denkt – sei es im Privatleben oder im Home-Office. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in seiner Extra-Ausgabe einige Fälle vor, die vor Gericht entschieden werden mussten. Die Spanne reicht vom Rosenschneiden im Garten bis zum Sturz auf dem Weg zwischen dem privaten Wohnzimmer und dem beruflich genutzten Arbeitszimmer.</p>



<h2>Von den Stufen abgerutscht</h2>



<p>Wer sich beim Benutzen eines Treppenhauses verletzt, weil er auf einer der frisch gewischten Stufen ausgerutscht ist, der hat nicht automatisch Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Es kommt nach Ansicht des Oberlandesgerichts Bamberg (Aktenzeichen 6 U 5/13) stark darauf an, ob für den Betroffenen gut erkennbar war, dass er einen nassen, spiegelglatten Boden betritt. </p>



<p>Ist das der Fall, dann liegt keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Reinigungsfirma vor. Andernfalls muss mit Schildern oder Absperrungen zwingend gewarnt werden. Die Verletzte hatte wegen eines Trümmerbruchs ihres Handgelenks 10.000 Euro gefordert. Vergebens, wie das Urteil ergab.</p>



<h2>Absturz beim Lüften</h2>



<p>Ein dramatischer Fall eines häuslichen Unfalls ereignete sich in Nordrhein-Westfalen. Dort wachte eine Frau mitten in der Nacht auf, weil ihr übel war. Sie war offensichtlich sehr benommen, denn als sie zum Lüften das Schlafzimmerfenster öffnen wollte, stürzte sie aus dem Fenster und verletzte sich schwer. </p>



<p>Anschließend begehrte sie Leistungen aus ihrer Unfallversicherung. Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen I-4 U 218/11) schloss sich der Rechtsmeinung der Assekuranz an, dass es sich hier um einen durch eine Geistes- oder Bewusstseinsstörung ausgelösten Unfall gehandelt habe, der vertraglich ausgeschlossen gewesen sei.</p>



<h2>Rosendorn im Auge</h2>



<p>Noch verheerender ging ein Unfall aus, der auf die scheinbar harmlose Tätigkeit des Rosenschneidens im eigenen Garten folgte. Ein Mann stach sich dabei an einem Dorn in den Finger und zog sich eine Blutvergiftung zu. Es folgte ein Leidensweg, in dessen Verlauf erst der Finger teilweise amputiert werden musste und der Mann am Ende sogar starb&#8230;</p>



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		<title>Neue Richtlinie VDI 6036: Heizkörper sicher befestigen &#8211; Anleitung zur Auswahl / Bemessung von Heizkörperkonsolen/Befestigungssystemen</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/neue-richtlinie-vdi-6036-heizkoerper-sicher-befestigen-anleitung-zur-auswahl-bemessung-von-heizkoerperkonsolen-befestigungssystemen/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=neue-richtlinie-vdi-6036-heizkoerper-sicher-befestigen-anleitung-zur-auswahl-bemessung-von-heizkoerperkonsolen-befestigungssystemen</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Jan 2020 21:45:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Normen & Veranstaltungen]]></category>
		<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[Heizen]]></category>
		<category><![CDATA[Heizkörper]]></category>
		<category><![CDATA[Normen]]></category>
		<category><![CDATA[Richtlinie]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG103]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die neue Richtlinie VDI 6036 gibt Unternehmen und Personen, die mit der Planung und Ausführung von Heizungsanlagen betraut sind, eine Anleitung zur Auswahl und Bemessung von Heizkörperkonsolen bzw. Befestigungssystemen unter Beachtung des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG). Berücksichtigt werden dabei die sich aus dem bestimmungsgemäßen Gebrauch und vorhersehbarer Fehlnutzung ergebenden Lasten. Mit den errechneten Werten können Mindestanforderungen an [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die neue Richtlinie VDI 6036 gibt Unternehmen und Personen, die mit der Planung und Ausführung von Heizungsanlagen betraut sind, eine Anleitung zur Auswahl und Bemessung von Heizkörperkonsolen bzw. Befestigungssystemen unter Beachtung des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG). </p>



<p>Berücksichtigt werden dabei die sich aus dem bestimmungsgemäßen Gebrauch und vorhersehbarer Fehlnutzung ergebenden Lasten. Mit den errechneten Werten können Mindestanforderungen an Befestigungsvorrichtungen für den jeweiligen Einsatzfall festgelegt werden, um ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Sicherheit zu gewährleisten.</p>



<p>Heizkörper im Sinn der Richtlinie VDI 6036 sind beispielsweise Flachheizkörper, Heizwände, Konvektoren, Designheizkörper (wie Handtuchtrockner, Garderobenheizkörper) und Röhrenradiatoren – unabhängig davon, ob sie an Zentralheizungsnetze angeschlossen sind oder autark betrieben werden. </p>



<p>Belastungen auf Heizkörperbefestigungen im Privathaushalt sind nicht mit denen im öffentlichen Bereich gleichzusetzen. Aus diesem Grund sind in der Richtlinie drei Anforderungsklassen definiert, vom Privathaushalt mit dem dort üblichen hohen Maß an Umsicht bis hin zu Sportstätten oder Schulen, in denen es vorhersehbar etwas rauer zugeht. Für Sonderfälle wurde noch eine „nach oben offene Klasse“ angefügt. Für die Industrie bedeutet dies, dass für die diversen Heizkörper und Anforderungsklassen, unter Berücksichtigung der verwendeten Dübel und Wandbaustoffe, Heizkörperkonsolen benötigt werden.</p>



<p> Aus diesem Grund sind in der Richtlinie drei Anforderungsklassen definiert, vom Privathaushalt mit dem dort üblichen hohen Maß an Umsicht bis hin zu Sportstätten oder Schulen, in denen es vorhersehbar etwas rauer zugeht. Für Sonderfälle wurde noch eine „nach oben offene Klasse“ angefügt. Für die Industrie bedeutet dies, dass für die diversen Heizkörper und Anforderungsklassen, unter Berücksichtigung der verwendeten Dübel und Wandbaustoffe, Heizkörperkonsolen benötigt werden.</p>



<p>Die Montage von Heizkörpern und ihren Befestigungssystemen ist nicht Gegenstand dieser Richtlinie. Bei der Bemessung von Heizkörperbefestigungen wird davon ausgegangen, dass diese ordnungsgemäß und fachgerecht montiert werden und dieser Zustand über die gesamte Lebensdauer sichergestellt wird&#8230;</p>



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		<title>Institut Peridomus, Donau-Universität Krems, Hochschule Mainz laden zum 10.Würzburger Schimmelpilz-Forum am 27. und 28. März 2020</title>
		<link>https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/institut-peridomus-donau-universitaet-krems-hochschule-mainz-laden-zum-10-wuerzburger-schimmelpilz-forum-am-27-und-28-maerz-2020/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=institut-peridomus-donau-universitaet-krems-hochschule-mainz-laden-zum-10-wuerzburger-schimmelpilz-forum-am-27-und-28-maerz-2020</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jweidemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Jan 2020 21:40:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Normen & Veranstaltungen]]></category>
		<category><![CDATA[technik.]]></category>
		<category><![CDATA[FH Mainz]]></category>
		<category><![CDATA[Mainz]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensprävention]]></category>
		<category><![CDATA[Schimmel]]></category>
		<category><![CDATA[Technik AG103]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
		<category><![CDATA[Würzburg]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/?p=32748</guid>

					<description><![CDATA[<p>So manche kontroverse Diskussionen und kritische Stimmen löste das Würzburger Schimmelpilz- Forum in den 10 Jahren seines Bestehens aus. Dennoch lies es sich das Fachforum nicht nehmen, offensiv über komplexe Sachverhalte zu informieren und gängige Sanierungsmethoden zu hinterfragen. Diverse Irrungen und Sanierungsfehler wurden interdisziplinär diskutiert und aufgedeckt. Innovativen Verfahren und neuen Denkansätzen wurde eine Bühne [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p></p>



<p>So manche kontroverse Diskussionen und kritische Stimmen löste das Würzburger Schimmelpilz- Forum in den 10 Jahren seines Bestehens aus. Dennoch lies es sich das Fachforum nicht nehmen, offensiv über komplexe Sachverhalte zu informieren und gängige Sanierungsmethoden zu hinterfragen. Diverse Irrungen und Sanierungsfehler wurden interdisziplinär diskutiert und aufgedeckt. </p>



<p>Innovativen Verfahren und neuen Denkansätzen wurde eine Bühne gegeben. Dabei standen stets wissenschaftliche Erkenntnisse im Fokus, die so manche persönliche Meinungen und Überzeugungen widerlegten. Ein Vorreiter in Sachen Aufklärung zu sein, ist nicht immer einfach und wird von manchem Zeitgenossen oder Unternehmen auch gar nicht gewünscht. Des einen Leid, des anderen Freud.</p>



<p>Um die wirtschaftliche Bedeutung von Schimmel geht es am 27. und 28. März 2020 im Gesandtenbau des Weltkulturerbes Residenz Würzburg. Die Schimmelproblematik in Innenräumen und Gebäuden hat mehrere Facetten. </p>



<p>1. Mit immer besseren Untersuchungsmethoden werden immer mehr Schimmelschäden aufgedeckt und können dem Verursacher immer öfter eindeutig zugeordnet werden. Zusätzlich werden die Rechte von Betroffenen durch verschiedene neue obergerichtliche Entscheidungen geschützt und ausgeweitet. Dies führt in der Konsequenz zu immer mehr erkannten Schimmelschäden und zu immer höheren Schadenspotentialen. </p>



<p>2. Wirtschaftlich betroffen sind hauptsächlich die Bauwirtschaft und die Versicherungsbranche wegen zugrunde liegender Haftpflicht- und Gebäudeschäden. Bei derartigen Schäden geht die aktuelle Rechtsprechung noch einen Schritt weiter: <strong>Bei einem Schimmelbefall ist dieser in jedem Falle vollständig und fachgerecht zu beseitigen</strong>. </p>



<p>Der Einwand der Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigungskosten kann dabei nicht geführt werden. In diesem Zusammenhang sind die rechtlichen Folgen von unvollständigen Sanierungen oder gar Falschsanierungen interessant: Unternehmen, die in Innenräumen und Gebäuden beispielsweise heute noch immer routinemäßig desinfizieren oder Biozide gegen Schimmel einsetzen, stehen unter Umständen morgen bereits in einer haftungsrechtlichen Auseinandersetzung, wie dies im neueren Schrifttum prognostiziert wird. </p>



<p>3. All dies unterstützt fachkompetente und innovative Sanierungsunternehmen, die die wirtschaftlichen Gewinner bei vollständiger und fachgerechter Beseitigung von Feuchteschäden und deren Schimmelfolgen sind. Hier eröffnet sich ein neuer Markt, der allerdings den Unternehmen und ihren Mitarbeitern ein hohes Maß an Wissen und Kompetenz abverlangt. Deshalb scheinen postgraduale Aus- und Weiterbildungen nötig, wie sie z. B. an der Donau-Universität Krems und an der Hochschule Mainz bereits etabliert sind.</p>



<h2>Prävention ökonomisch sinnvoller</h2>



<p>Die mehr als eine Million (Leitungs-)Wasserschäden und Schimmelfolgeschäden durch Neubaufeuchte kosten bereits heute mehrere Milliarden Euro pro Jahr alleine in Deutschland – Tendenz steigend. Nur einen Bruchteil der derzeitigen Regulierungskosten für die Schadensbeseitigung gezielt in die Vorbeugung investiert, würde in der Gesamtschau die Kosten für die eigentliche Sanierung und deren wirtschaftliche Folgen wie Nutzungsaussetzung, Mietausfall, Sachverständigen- und Rechtsberatungskosten&#8230;</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/01/Veran-wuerzburger-schimmelpilz.pdf">zum vollständigen Artikel als PDF</a><a href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2020/01/Veran-wuerzburger-schimmelpilz.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de/institut-peridomus-donau-universitaet-krems-hochschule-mainz-laden-zum-10-wuerzburger-schimmelpilz-forum-am-27-und-28-maerz-2020/">Institut Peridomus, Donau-Universität Krems, Hochschule Mainz laden zum 10.Würzburger Schimmelpilz-Forum am 27. und 28. März 2020</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://dev.wohnungswirtschaft-heute.de">Wohnungswirtschaft-dev</a>.</p>
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